Die Brandbekämpfung stellt zwischenzeitlich nur noch einen geringen Anteil am Einsatzaufkommen der Feuerwehren dar. Allerdings zählen Brandeinsätze wiederum zu den anspruchsvollsten und auch gefährlichsten Einsatzszenarien. Bereits wenige Atemzüge des hochgiftigen Brandrauches, wie er bei einem einfachen Zimmerbrand vorkommt, führen zur Bewusstlosigkeit. Daher ist bei Brandeinsätzen mit eventuell eingeschlossenen Personen, der Faktor Zeit entscheidend.
Um unsere Einsatzkräfte vor dem hochgiftigen Brandrauch im Einsatz zu schützen, wird der sogenannte Innenangriff durch unsere Atemschutzgeräteträger durchgeführt. Diese sind physisch, psychisch und auch ausbildungstechnisch geeignet, um in eine lebensfeindliche Umgebung, welche zum Beispiel bei einem Brand vorherrscht, durch Pressluftatmer vorzudringen um Menschen zu retten oder Feuer zu bekämpfen.
Um zur Atemschutzausbildung zugelassen werden zu können, ist eine arbeitsmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung nach dem Grundsatz G26.3 zu bestehen. Bei dieser Untersuchung wird der Geräteträger sowohl auf psychische als auch physische Tauglichkeit geprüft. Diese Untersuchung muss bis zum Alter von 50 Jahren alle 3 Jahre wiederholt werden. Ab 50 Jahren ist dies jährlich vorgeschrieben.
Atemschutzgeräteträger müssen jährliche Pflichtübungen durchlaufen, die im Rahmen der normalen Standortausbildung in Vaterstetten durchgeführt werden. Außerdem besteht regelmäßig die Möglichkeit an Weiterbildungslehrgängen und -übungen auf Landkreisebene teilzunehmen – etwa die Ausbildung im holz- oder gasbefeuerten Realbrandcontainer oder die Atemschutznotfallrettung.